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Erneuerungsantrag in analoger Anwendung des § 363a StPO als effektiver Rechtsbehelf iS des Art 35 EMRK
- Originalsprache: Englisch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 4975 Wörter
- Seiten 158-162
- https://doi.org/10.33196/jbl201603015802
30,00 €
inkl MwStDer Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens ohne vorausgegangenes Urteil des EGMR ist ein zugänglicher und grundsätzlich geeigneter und ausreichender innerstaatlicher Rechtsbehelf, um der behaupteten Grundrechtsverletzung Abhilfe zu leisten. Der zu einer Entschädigungsleistung nach § 7 MedienG Verurteilte hat diesen effektiven Rechtsbehelf zur Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs zu ergreifen, andernfalls die Beschwerde an den EGMR nach Art 35 EMRK unzulässig ist.
- Reindl-Krauskopf, Susanne
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