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Errichtung eines Gebäudes ohne Baubewilligung; Verwaltungsübertretung; Tatzeitpunkt

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Der Zeitpunkt der Feststellung der widerrechtlichen Errichtung eines Gebäudes ist nicht gleichzeitig auch der Tatzeitpunkt, wenn das Bauvorhaben bereits vor diesem Zeitpunkt ausgeführt worden war.

  • Errichtung eines Gebäudes ohne Baubewilligung
  • LVwG Nö, 18.07.2017, LVwG-S-1635/001-2017
  • § 44a Z 1 VStG
  • Verwaltungsübertretung
  • Tatzeitpunkt
  • Baurecht
  • § 37 Abs 1 Z 1 nö BauO
  • BBL-Slg 2017/207
  • § 14 Z 1 nö BauO

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