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Ersatz des Mangelschadens; Abzug „neu für alt“
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 624 Wörter
- Seiten 159-160
- https://doi.org/10.33196/bbl201904015903
20,00 €
inkl MwStIm Rahmen des Schadenersatzrechtes ist stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten. Wird ein nach dem Gewährleistungsrecht nicht mehr zustehender Anspruch auf Verbesserung bzw auf Ersatz der Verbesserungskosten lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist schadenersatzrechtlich erfolgreich geltend gemacht, erhält der Übernehmer den Nutzen einer um Jahre verlängerten Lebensdauer des Werks. Um eine Bereicherung hintanzuhalten muss sich der Übernehmer den dadurch eingetretenen Vorteil anrechnen lassen.
- § 1295 Abs 1 ABGB
- Ersatz des Mangelschadens
- BBL-Slg 2019/158
- § 933a ABGB
- OGH, 28.03.2019, 2 Ob 99/18z
- Baurecht
- § 1323 ABGB
- Abzug „neu für alt“
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