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Ersatzanspruch zwischen privatem Straßennutzer und öffentlichem Straßenerhalter

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Die Übernahme von Instandhaltungsarbeiten an einer Gemeindestraße durch einen privaten Straßennutzer gewährt keinen Anspruch nach § 1042 gegen die Gemeinde, die gesetzlich zur Instandhaltung der Straße verpflichtet ist.

Die Anwendung des § 1042 ABGB setzt voraus, dass zwischen dem Bereicherten (hier: die Gemeinde) und einem Dritten eine Rechtsbeziehung bestand, welche die Gemeinde zur Tragung des Aufwandes verpflichtet hätte.

  • BBL-Slg 2016/120
  • Baurecht
  • OGH, 27.01.2016, 4 Ob 119/15a
  • Ersatzanspruch zwischen privatem Straßennutzer und öffentlichem Straßenerhalter
  • § 16 nö LStG
  • § 1042 ABGB

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