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Heft 10, Oktober 2017, Band 139
Ersatzpflicht des Jägers bei rechtswidrigem Abschuss eines geschützten Wildtiers
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 4172 Wörter
- Seiten 666-670
- https://doi.org/10.33196/jbl201710066601
30,00 €
inkl MwStGeschütztes Rechtsgut des § 181f StGB ist die Umwelt in ihren Erscheinungsformen als geschützte wildlebende Tier- oder Pflanzenart. Das Töten geschützter Tierarten ist aber nicht nur deshalb rechtswidrig, weil ein ideelles Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung dieser Tierarten besteht, sondern auch deshalb weil die – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bestehende – Verpflichtung zur Setzung von Maßnahmen zum Schutz dieser Tierarten für die öffentliche Hand einen nicht unwesentlichen finanziellen Aufwand bedeutet. Insoweit dient § 181f StGB daher auch dem Schutz finanzieller Interessen derjenigen, die diesen Aufwand zu tragen hatten (hier: Betreibergesellschaft eines Nationalparks).
Darauf, ob dem Schädiger der Charakter der übertretenen Norm als Schutzvorschrift bekannt ist, kommt es nicht an.
- Wagner, Erika
- § 1311 ABGB
- Öffentliches Recht
- LG Steyr, 30.08.2016, 1 R 173/16h
- § 181f StGB
- JBL 2017, 666
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 22.12.2016, 6 Ob 229/16v
- BG Steyr, 28.06.2016, 9 C 140/16a
- Arbeitsrecht