


Ersatzpflicht des Treuhänders bei Verletzung der Überwachung der grundbücherlichen Sicherstellung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 762 Wörter, Seiten 243-244
20,00 €
inkl MwSt




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Bei Vertragsverletzungen ergibt sich der Rechtswidrigkeitszusammenhang aus den Interessen, die der Vertrag bzw die verletzte Vertragsnorm schützen sollte.
Das grundbücherliche Sicherungsmodell nach §§ 9, 10 BTVG bezweckt den Schutz des Erwerbs der vereinbarten dinglichen Rechtsstellung.
Konnte dem Käufer die dingliche Rechtsstellung (Eigentum) wegen fehlender Überwachung der vereinbarten grundbücherlichen Sicherstellung durch den Treuhänder nicht eingeräumt werden, steht ihm der Ersatz des Erfüllungsinteresses zu. Dabei ist der geschädigte Käufer im Hinblick auf sein Vermögen so zu stellen, als ob der Treuhänder ordnungsgemäß und vollständig geleistet hätte.
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- Ersatzpflicht des Treuhänders bei Verletzung der Überwachung der grundbücherlichen Sicherstellung
- OGH, 29.07.2024, 5 Ob 233/23k
- BBL-Slg 2024/186
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 9 BTVG
- Baurecht
- § 10 BTVG
Bei Vertragsverletzungen ergibt sich der Rechtswidrigkeitszusammenhang aus den Interessen, die der Vertrag bzw die verletzte Vertragsnorm schützen sollte.
Das grundbücherliche Sicherungsmodell nach §§ 9, 10 BTVG bezweckt den Schutz des Erwerbs der vereinbarten dinglichen Rechtsstellung.
Konnte dem Käufer die dingliche Rechtsstellung (Eigentum) wegen fehlender Überwachung der vereinbarten grundbücherlichen Sicherstellung durch den Treuhänder nicht eingeräumt werden, steht ihm der Ersatz des Erfüllungsinteresses zu. Dabei ist der geschädigte Käufer im Hinblick auf sein Vermögen so zu stellen, als ob der Treuhänder ordnungsgemäß und vollständig geleistet hätte.
- Ersatzpflicht des Treuhänders bei Verletzung der Überwachung der grundbücherlichen Sicherstellung
- OGH, 29.07.2024, 5 Ob 233/23k
- BBL-Slg 2024/186
- § 1295 Abs 1 ABGB
- § 9 BTVG
- Baurecht
- § 10 BTVG