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Ersatzpflicht des Treuhänders bei Verletzung der Überwachung der grundbücherlichen Sicherstellung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
762 Wörter, Seiten 243-244

20,00 €

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Bei Vertragsverletzungen ergibt sich der Rechtswidrigkeitszusammenhang aus den Interessen, die der Vertrag bzw die verletzte Vertragsnorm schützen sollte.

Das grundbücherliche Sicherungsmodell nach §§ 9, 10 BTVG bezweckt den Schutz des Erwerbs der vereinbarten dinglichen Rechtsstellung.

Konnte dem Käufer die dingliche Rechtsstellung (Eigentum) wegen fehlender Überwachung der vereinbarten grundbücherlichen Sicherstellung durch den Treuhänder nicht eingeräumt werden, steht ihm der Ersatz des Erfüllungsinteresses zu. Dabei ist der geschädigte Käufer im Hinblick auf sein Vermögen so zu stellen, als ob der Treuhänder ordnungsgemäß und vollständig geleistet hätte.

  • Ersatzpflicht des Treuhänders bei Verletzung der Überwachung der grundbücherlichen Sicherstellung
  • OGH, 29.07.2024, 5 Ob 233/23k
  • BBL-Slg 2024/186
  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 9 BTVG
  • Baurecht
  • § 10 BTVG

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