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Ersitzung des Alleineigentums durch Miteigentümer
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 1196 Wörter
- Seiten 52-53
- https://doi.org/10.33196/jbl201501005201
30,00 €
inkl MwStEs kann Allein- oder Miteigentum an einem gesamten fremden Grundstück oder an einer Teilfläche davon ersessen werden, wobei das ersessene Grundstück im Allein- oder im Miteigentum stehen kann. Es kann sogar die Ausübung des Eigentumsinhalts gemeinsam mit dem bücherlichen Eigentümer zur Ersitzung eines Miteigentumsanteils führen, wodurch Miteigentum erst begründet wird. Auch eine Teilfläche, die im ideellen Miteigentum des Ersitzungsklägers steht, kann von diesem (in sein Alleineigentum) ersessen werden.
Die Unschlüssigkeit der Klage ist – ausgehend vom Klagsvorbringen – auch im Rahmen der Entscheidung über die Streitanmerkung zu prüfen.
- Öffentliches Recht
- § 825 ABGB
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 61 GBG
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 25.08.2014, 8 Ob 70/14y
- § 1453 ABGB
- LG Salzburg, 28.05.2014, 22 R 181/14t
- Arbeitsrecht
- JBL 2015, 52
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