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Ersitzung einer Dienstbarkeit an öffentlichem Gut

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Die Benützung eines im Gemeingebrauch stehenden Feldwegs zum Bestellen von Äckern kann nur dann zur Ersitzung einer vom Gemeingebrauch abweichenden Dienstbarkeit führen, wenn erwiesen ist, dass derjenige, der die Ersitzung für sich in Anspruch nimmt, davon ausgegangen ist, zur Ausübung eines Individualrechts (hier Pflugwenderecht) gegenüber der Gemeinde berechtigt zu sein.

  • OGH, 27.03.2013, 7 Ob 20/13m
  • BBL-Slg 2013/152
  • § 480 ABGB
  • Ersitzung einer Dienstbarkeit an öffentlichem Gut
  • § 287 ABGB
  • Baurecht

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