


Ersitzung eines Wegerechts trotz Bestehens gleichartiger rechtsgeschäftlich begründeter Dienstbarkeiten zugunsten anderer Liegenschaftseigentümer; Abgrenzung zum Gemeingebrauch
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 65 Wörter, Seiten 205-205
20,00 €
inkl MwSt




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Die Redlichkeit des Ersitzenden wird durch die Kenntnis vom Bestehen gleichartiger rechtsgeschäftlicher Dienstbarkeiten zugunsten von Eigentümern anderer herrschender Liegenschaften nicht ausgeschlossen.
Die Benützung eines Grundstücks durch Hotelgäste, um zum Hotel zu gelangen, spricht für die Ausübung eines individuellen Rechts des Hoteliers und seiner Gäste und gegen einen jedermann zustehenden Gemeingebrauch.
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- OGH, 12.05.2021, 6 Ob 67/21b
- Ersitzung eines Wegerechts trotz Bestehens gleichartiger rechtsgeschäftlich begründeter Dienstbarkeiten zugunsten anderer Liegenschaftseigentümer
- BBL-Slg 2021/197
- § 472 ABGB
- Abgrenzung zum Gemeingebrauch
- Baurecht
Die Redlichkeit des Ersitzenden wird durch die Kenntnis vom Bestehen gleichartiger rechtsgeschäftlicher Dienstbarkeiten zugunsten von Eigentümern anderer herrschender Liegenschaften nicht ausgeschlossen.
Die Benützung eines Grundstücks durch Hotelgäste, um zum Hotel zu gelangen, spricht für die Ausübung eines individuellen Rechts des Hoteliers und seiner Gäste und gegen einen jedermann zustehenden Gemeingebrauch.
- OGH, 12.05.2021, 6 Ob 67/21b
- Ersitzung eines Wegerechts trotz Bestehens gleichartiger rechtsgeschäftlich begründeter Dienstbarkeiten zugunsten anderer Liegenschaftseigentümer
- BBL-Slg 2021/197
- § 472 ABGB
- Abgrenzung zum Gemeingebrauch
- Baurecht