Erste Entscheidung des insolvenzrechtlichen Fachtsenats zu § 149 IO.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 69
- Rechtsprechung des OGH, 6037 Wörter
- Seiten 567 -572
- https://doi.org/10.47782/oeba202108056701
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§ 149 IO. Aus § 156a Abs 1 IO ist abzuleiten, dass die „Begrenzung“ der gesicherten Forderung nach § 149 Abs 1 Satz 2 IO zunächst nur eine Hemmung des Anspruchs des gesicherten Gläubigers bewirkt, die zur Abweisung seiner Pfandklage und gegebenenfalls zum Erfolg der Oppositionsklage des Schuldners führt. Eine Löschung des Pfandrechts ist demgegenüber erst dann möglich, wenn die dem Pfandgläubiger zustehende Quote zur Gänze erfüllt ist. Denn erst damit steht fest, dass die durch den Sanierungsplan herbeigeführten „Begünstigungen“ des Schuldners, zu denen auch die Begrenzung der gesicherten Forderung nach § 149 Abs 1 Satz 2 IO gehört, nicht mehr wegfallen können. Auch in Bezug auf die Löschung ist aber unerheblich, ob vorrangig sichergestellte Forderungen beglichen wurden oder nicht.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Harnoncourt, Maximilian
- Riel, Stephan
- oeba-Slg 2021/2759
- OGH, 10.03.2021, 17 Ob 12/20v
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