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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Erstmalige Entscheidung des Rekursgerichts über Restschuldbefreiung?

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§§ 196, 280 IO; §§ 477, 515 ZPO. Ein Beschluss, womit sich ein Gericht eine Entscheidung bloß vorbehält, ist unanfechtbar.

Entscheidet ein Rekursgericht über einen unzulässigen Rekurs meritorisch, statt ihn als unzulässig zurückzuweisen, ist diese Entscheidung mangels funktioneller Zuständigkeit mit Nichtigkeit behaftet und vom OGH aufzuheben.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2019/2541
  • OGH, 28.08.2018, 8 Ob 88/18a

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