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Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen: Erfordernis der einhelligen Befürwortung durch den Regionalbeirat verstößt gegen das rechtsstaatliche Prinzip

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Die Bestimmung des § 4 Abs 3 AuslBG, wonach die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung der einhelligen Befürwortung durch den Regionalbeirat bedarf, ist verfassungswidrig. Es ist mit dem rechtsstaatlichen Prinzip nicht vereinbar, der zuständigen Behörde durch die Bindung an den Willensakt einer anderen Stelle, die selbst keine Behörde ist, die Verantwortung für eine selbständige Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Sachentscheidung zu nehmen. Dies gilt umso mehr, als sich dieses Zustimmungserfordernis auch auf das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreckt. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2023 in Kraft.

  • Art 18 Abs 1 B-VG
  • VfGH, 14.12.2021, G 232/2021
  • Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG
  • § 4 Abs 3 AuslBG
  • ZVG-Slg 2022/30
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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