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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 1, Februar 2018, Band 17

Novak

Erwerbstätigkeit Studierende; Unterhaltsanspruch; Unterhaltshöhe Bemessungsfaktoren; Unterhaltspflichtigkeit Dauer

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Das Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes ist auf dessen Unterhaltsanspruch nicht anzurechnen, wenn sich die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit aus der Tatsache ergibt, dass der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt und sich das Kind auf diesen Umstand beruft.

Muss aber der Unterhaltspflichtige trotz Eigeneinkommens des Kindes diesem den vollen Unterhalt bezahlen, so bedeutet dies umgekehrt, dass sich das Kind dann nicht darauf berufen kann, es könne wegen der Nebenbeschäftigung neben dem Studium länger als die Studiendurchschnittsdauer ohne Verlust des Unterhaltsanspruchs studieren.

  • Novak
  • Unterhaltshöhe Bemessungsfaktoren
  • § 231 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Erwerbstätigkeit Studierende
  • ZFHR-Slg 2018/1
  • OGH, 27.02.2017, 6 Ob 8/17w
  • Unterhaltspflichtigkeit Dauer
  • Unterhaltsanspruch

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