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Erzeugung von Suchtgift, Cannabis, Reinheitsgehalt, Begründungsmangel

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Der bloße Verweis auf den nicht spezifizierten Erfahrungsschatz des Anzeigeverfassers, dessen unter dem Titel „Berechnungsmethode“ aufgestellte Hypothese keine empirischen Grundlagen nennt, wird rechtsstaatlichen Begründungserfordernissen für den festgestellten Reinheitsgehalt nicht gerecht.

  • OGH, 12.10.2016, 15 Os 75/16t
  • § 281 Abs 1 Z 5 vierter Fall StPO
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2017/50
  • § 28a Abs 4 Z 3 SMG
  • § 28a Abs 1 SMG

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