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„Es muß sich etwas verändern, damit alles so bleibt, wie es ist.“
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 135
- Aufsatz, 66 Wörter
- Seiten 341-343
- https://doi.org/10.33196/jbl201306034101
30,00 €
inkl MwStDie Rechtsfolge der schuldhaften Irreführung (Naturalrestitution) ist jüngst unter Beschuss geraten, indem der Verbotszweck intuitiv und falsch konzipiert, der ewig wahre hingegen „nicht einmal ignoriert“ wurde. Der Beitrag leitet diesen aus dem respektiven Spezial-Tatbestand der culpa in contrahendo ab.
- Wilhelm, Georg
- JBL 2013, 341
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Culpa in contrahendo
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Rechtswidrigkeitszusammenhang
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