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EU-Quote; Humanmedizin; Medizinstudium; Öffnungsklausel; Quotenregelung; Staatsbürger; Zahnmedizin; Zulassungsbeschränkung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 14
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
3891 Wörter, Seiten 123-128

9,80 €

inkl MwSt

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Artikel EU-Quote; Humanmedizin; Medizinstudium; Öffnungsklausel; Quotenregelung; Staatsbürger; Zahnmedizin; Zulassungsbeschränkung in den Warenkorb legen

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung des Antrags eines deutschen Staatsangehörigen auf Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin nach genderspezifischer Auswertung des Eignungstests mangels eines Studienplatzes innerhalb der „EU-Quote“. Keine Verletzung des Diskriminierungsverbotes wegen des Geschlechts. Kein Verstoß der Bestimmungen des UG und der Zulassungsverordnung über die Quotierung der zur Verfügung stehenden Studienplätze gegen das Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit angesichts einer tatsächlichen Gefährdung des öffentlichen Gesundheitssystems in Österreich durch einen absehbaren Mangels an Ärztinnen und Ärzten in naher Zukunft.

  • Hunka
  • § 124b Abs 5 UG
  • VfGH, 05.03.2015, B533/2013
  • RL 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
  • EU-Quote
  • Art 23 GRC
  • Öffentliches Recht
  • Zulassungsbeschränkung
  • Zulassungsverordnung des Rektorats der Medizinischen Universität Wien über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin
  • Staatsbürger
  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Öffnungsklausel
  • Art 18 StGG
  • Medizinstudium
  • Art 140 Abs 1 B-VG
  • Art 51 GRC
  • § 124b Abs 1 UG
  • Art 139 Abs 1 B-VG
  • Art 18 AEUV
  • Art 21 GRC
  • Quotenregelung
  • ZFHR-Slg 2015/12
  • Art 2 EMRK 1. ZP

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