Wiemer, Dirk
EuG: Einzelbeihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes für den Bau eines Freizeitparks, von Hotels und Restaurants sowie für die Ausrichtung von Motorsportrennen – Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unve...
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 11
- Judikatur, 13520 Wörter
- Seiten 72 -90
- https://doi.org/10.33196/brz201902007201
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Der Antrag, den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt zu erklären, wird zurückgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Ja zum Nürburgring e.V. trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
- Wiemer, Dirk
- EuG, 19.06.2019, Rs T-373/15, Ja zum Nürburgring e.V. gegen Europäische Kommission
- BRZ 2019, 72
- Rückzahlung der für unvereinbar erklärten Beihilfen
- Rechtsschutzinteresse
- Art 263 AEUV
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Art 107 Abs 1 AEUV
- Vergaberecht
- Beeinträchtigung der Wettbewerbsstellung
- Wirtschaftliche Kontinuität