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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 4, Dezember 2021, Band 13

Wiemer, Dirk T.

EuG: Staatliche Beihilfen – Beihilferegelung Deutschlands zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen – Netzentgeltbefreiung für den Zeitraum 2012-2013 – Beschluss, mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unve...

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Die Klage wird abgewiesen.

Die Covestro Deutschland AG trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Netzentgeltbefreiung
  • Beihilferegelung Deutschlands zugunsten bestimmter stromintensiver Unternehmen
  • Beschluss
  • mit dem die Beihilferegelung für mit dem Binnenmarkt unvereinbar und rechtswidrig erklärt und die Rückforderung der gewährten Beihilfen angeordnet wird
  • Klagefrist
  • Staatliche Beihilfen
  • BRZ 2021, 204
  • Rechtsmittel
  • Vertrauensschutz
  • Nichtigkeitsklage
  • Staatliche Mittel
  • Begriff der Beihilfe
  • EuG, 06.10.2021, Rs T-745/18, Covestro Deutschland AG ua gegen Europäische Kommission
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Gleichbehandlung
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Zulässigkeit
  • § 19 StromNEV