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EuG: Staatliche Beihilfen – Gebührensystem für die Abwassersammlung – Beschwerde eines Wettbewerbers – Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase festgestellt wird, dass keine staatliche Beihilfe vorliegt – Erfordernis der...

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BRZBand 16
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
8484 Wörter, Seiten 180-192

30,00 €

inkl MwSt

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Der Beschluss C(2018) 2259 final der Kommission vom 19. April 2018 über die staatliche Beihilfe SA.37433 (2017/FC) – Dänemark wird für nichtig erklärt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Danske Slagtermestre im Rahmen der Verfahren vor dem Gericht und dem Gerichtshof entstanden sind.

Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Vorteil
  • Gebührensystem für die Abwassersammlung
  • Beschwerde eines Wettbewerbers
  • Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe
  • Art 250 AEUV
  • EuG, 10.04.2024, Rs T-486/18 RENV, Danske Slagtermestre gegen Europäische Kommission ua
  • BRZ 2024, 180
  • Staatliche Beihilfen
  • Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden privaten Wirtschaftsteilnehmers
  • Unparteilichkeit
  • Art 263 AEUV
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Vorprüfungsphase
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV

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