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Wiemer, Dirk T.

EuG: Staatliche Beihilfen – Öffentliche Finanzierung der festen Querung über den Fehmarnbelt für den Schienen- und Straßenverkehr – Beihilfe Dänemarks zugunsten von Femern – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmar...

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Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Dänemark trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg tragen ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Beschluss
  • Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
  • Staatliche Beihilfen
  • Wettbewerbsverfälschung
  • Nichtigkeitsklage
  • Abtrennbarkeit
  • BRZ 2024, 81
  • mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird
  • Art 263 AEUV
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • wirtschaftliche Tätigkeit
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • EuG, 28.02.2024, Rs T-364/20, Königreich Belgien ua gegen Europäische Kommission
  • Zulässigkeit
  • Beihilfe Dänemarks zugunsten von Femern

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