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Hwezda, Johann

EuGH: Anwendbarkeit des Vergaberechts auch auf Vergleiche

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Ein Vergleich kann ein vergaberechtsrelevanter Vorgang sein, sofern dadurch im Fall eines grenzüberschreitenden Interesses eine Benachteiligung von ausländischen Marktteilnehmern erfolgt und damit ein Widerspruch zu den Art 49 und 56 AEUV besteht. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei der jeweiligen Einigung inhaltlich um eine autonome Vereinbarung handelt und diese nicht bloß eine rechtmäßige Ergänzung eines vergaberechtsfreien oder bereits dem Vergaberecht unterworfenen Vorgangs darstellt.

  • Hwezda, Johann
  • EuGH, 14.11.2013, C-221/12, „Belgacom“
  • Art 49 AEUV
  • Art 56 AEUV
  • RPA 2014, 37
  • § 8 BVergG
  • Vergleich
  • Vergaberecht
  • § 11 BVergG
  • Dienstleistungskonzession

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