EuGH: Auch auszuscheidenden Bietern kommt Antragslegitimation zu.
- Originalsprache: Deutsch
- RPABand 2013
- Judikatur, 1324 Wörter
- Seiten 251 -253
- https://doi.org/10.33196/rpa201304025101
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Wenn im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens der erfolgreiche Bieter, dem der Auftrag erteilt wurde und der Widerklage erhoben hat, eine auf die fehlende Klagebefugnis des klagenden Bieters gestützte Einrede der Unzulässigkeit geltend macht, weil dessen Angebot wegen seiner Nichtübereinstimmung mit den in den Verdingungsunterlagen festgelegten technischen Anforderungen vom öffentlichen Auftraggeber hätte zurückgewiesen werden müssen, steht Art 1 Abs 3 der RL 89/665/EWG dem entgegen, dass die Klage nach der Vorabprüfung dieser Unzulässigkeitseinrede für unzulässig erklärt wird, ohne dass darüber entschieden wird, ob das Angebot des erfolgreichen Bieters, dem der Auftrag erteilt wurde, und dasjenige des Bieters, der Klage erhoben hat, den technischen Anforderungen entsprechen.
- Reisner, Hubert
- RPA 2013, 251
- Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG
- Einwendung
- EuGH, 04.07.2013, Rs C-100/12, „Fastweb“
- Vergaberecht
- auszuscheidendes Angebot
- Antragslegitimation
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