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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 1, Februar 2019, Band 19

Deutschmann, Daniel/​Prem, Magdalena

EuGH: Grenzen des Ermessens von öffentlichen Auftraggebern bei der Formulierung von technischen Spezifikationen

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Art 42 Abs 3 RL 2014/24/EU legt keine Hierarchie zwischen den Methoden der Formulierung der technischen Spezifikationen fest und räumt keiner dieser Methoden einen Vorrang ein. Er schließt insbesondere nicht aus, dass die funktionsbezogenen und verwendungsbezogenen Eigenschaften der gesuchten individuellen Geräte und des gesuchten individuellen Materials in einer Ausschreibung über medizinische Gegenstände, die der Durchführung medizinischer Tests dienen, genauer bestimmt werden.

Öffentliche Auftraggeber haben ein weites Ermessen bei der Formulierung der technischen Spezifikationen eines Auftrags, das jedoch gewissen Grenzen im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit unterliegt.

Nationale Gerichte haben zu prüfen, ob die besondere Detailliertheit von technischen Spezifikationen unter Berücksichtigung des Ermessens, über das der öffentliche Auftraggeber verfügt, um die technischen Spezifikationen nach qualitativen Anforderungen anhand des Auftragsgegenstands festzulegen, nicht dazu führt, einen Bieter mittelbar zu begünstigen. Je detaillierter die technischen Spezifikationen sind, desto größer ist die Gefahr, dass die Produkte eines bestimmten Herstellers bevorzugt werden und somit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen wird.

Der Detaillierungsgrad der technischen Spezifikationen muss den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und insbesondere zur Erreichung der verfolgten Ziele notwendig sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt besonders für den sensiblen Bereich der Gesundheit der Bevölkerung.

  • Deutschmann, Daniel
  • Prem, Magdalena
  • EuGH, 25.10.2018, C-413/17, „Roche Lietuva“
  • der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit
  • keine Hierarchie zwischen den Methoden der Formulierung von technischen Spezifikationen
  • Grundsätze der Gleichbehandlung
  • Grenzen des Ermessens von öffentlichen Auftraggebern
  • Anhang VII RL 2014/24/EU
  • Art 18 Abs 1 RL 2014/24/EU
  • Art 44 RL 2014/24/EU
  • RPA 2019, 52
  • Vergaberecht
  • der Nichtdiskriminierung
  • Art 42 RL 2014/24/EU
  • Art 43 RL 2014/24/EU
  • Technische Spezifikationen

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