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Thiele, Clemens

EuGH: Grenzüberschreitende Programmverbreitung über Satelliten

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Der Anbieter eines „Satellitenbouquets“ (mehrere Free- und Pay-TV-Programme verschiedener Sendeunternehmen) muss die Zustimmung der Inhaber der betreffenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte nur in dem Mitgliedstaat einholen, in dem die programmtragenden Signale in die Kommunikationskette eingegeben werden, die zum Satelliten führt.

Verfügt der Anbieter eines solchen Satellitenbouquets über die entsprechenden Rechteeinräumungen in den Sende-/Herkunftsstaaten, bedarf er im Empfangsstaat (hier: Österreich) keiner zusätzlichen Rechte dafür.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • § 59a UrhG
  • Satellitenbouquet-Anbieter
  • Art 1 Abs 2 RL 93/83/EWG
  • § 17b UrhG
  • öffentliche Wiedergabe über Satelliten
  • Urheberrecht
  • Uplink-Staat
  • Verwertungsgesellschaften
  • EuGH, 25.05.2023, C-290/21, AKM (Bereitstellung von Satellitenpaketen in Österreich)
  • Medienrecht
  • ZIIR 2023, 334
  • AKM/Canal+ Luxembourg ua
  • Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung
  • grenzüberschreitende Programmverbreitung
  • Sendestaatsprinzip

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