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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, November 2017, Band 2017
EuGH: Inkassounternehmen unterliegen Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2017
- Judikatur, 2714 Wörter
- Seiten 447-451
- https://doi.org/10.33196/ziir201704044701
20,00 €
inkl MwStDer sachliche Anwendungsbereich der RL gegen unlautere Geschäftspraktiken erstreckt sich gem Art 2 lit b RL 2005/29/EG auch auf Inkassoinstitute bei Eintreibungstätigkeiten für ihre auftraggebende Unternehmen, die gegenüber Verbrauchern vorgenommen werden.
Unter den Begriff „Produkt“ iSv Art 2 lit c RL 2005/29/EG fallen von einer solchen Gesellschaft angewandte Praktiken zur Forderungsbeitreibung. Hierbei ist der Umstand, dass die Forderung durch eine Gerichtsentscheidung bestätigt wurde und diese zur Vollstreckung an einen Gerichtsvollzieher übergeben wurde, unerheblich.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Eintreibungsmaßnahmen für Unternehmen
- Forderungsabtretung
- Inkassounternehmen
- Begriff „Produkt“
- Verbraucherkredit
- geschäftliche Handlung
- Art 2 lit c, 3 Abs 1 RL 2005/29/EG
- EuGH, 20.07.2017, C-357/16, Gelvora
- Medienrecht
- unlautere Geschäftspraktiken
- § 1 Abs 4 Z 1 UWG
- ZIIR 2017, 447
- Sachlicher Anwendungsbereich der UGP-RL
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