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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 8, Dezember 2022, Band 21
EuGH: Kein Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaft bei Einlage bezogener Leistungen in nicht vorsteuerabzugsberechtigte Tochtergesellschaften
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 21
- Angrenzendes Steuerrecht, 5032 Wörter
- Seiten 401-409
- https://doi.org/10.33196/ges202208040101
9,80 €
inkl MwStIn der Rs Finanzamt R, C-98/21 vom 8. September 2022 beschäftigte sich der EuGH mit einer Vorlage des deutschen BFH zur Frage, ob der Vorsteuerabzug einer an sich zum Vorsteuerabzug berechtigten geschäftsleitenden Holdinggesellschaft auch für jene Eingangsleistungen, die sie unentgeltlich als Gesellschafterbeitrag an nichtvorsteuerabzugsberechtigte Tochtergesellschaften weiterleitet, zulässig ist. Der EuGH kommt dabei zum Schluss, dass der geschäftsleitenden Holdinggesellschaft kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, da die von Dritten bezogenen Eingangsleistungen, die gegen Gewährung einer allgemeinen Gewinnbeteiligung in die Tochtergesellschaften eingelegt werden, nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den eigenen Umsätzen der Holdinggesellschaft, sondern mit den weitgehend steuerfreien Tätigkeiten der Tochtergesellschaften stehen, die Eingangsleistungen in den Preis der an die Tochtergesellschaften erbrachten steuerpflichtigen Umsätze keinen Eingang finden und diese Leistungen nicht zu den allgemeinen Kostenelementen der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit der Holdinggesellschaft gehören.
- Tratlehner, Sebastian
- Art 9 MwStSyst-RL
- Holding
- Vorsteuerabzug
- Einlage
- Art 2 MwStSyst-RL
- Gesellschaftsrecht
- GES 2022, 401
- Steuerfreie Tätigkeit
- § 12 UStG
- Tochtergesellschaft
- Art 168 Buchst a MwStSyst-RL
- EuGH, 08.09.2021, Rs C-98/21, Finanzamt R
- Art 167 MwStSyst-RL