Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

EuGH: Keine Veröffentlichung des Strafpunkteregisters für Verkehrsdelikte

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
9761 Wörter, Seiten 424-437

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel EuGH: Keine Veröffentlichung des Strafpunkteregisters für Verkehrsdelikte in den Warenkorb legen

Informationen über straßenverkehrsrelevante Strafpunkte eines Fahrzeuglenkers stellen personenbezogene Daten dar, weshalb ihre Veröffentlichung, dh Übermittlung an einen unbegrenzten Adressatenkreis, jedenfalls eine Verarbeitung iSd Art 4 Z 2 DSGVO ist.

Die in einem Strafpunkte-Register veröffentlichten Verkehrsverstöße fallen zudem unter den Begriff der „Straftaten“ iSv Art 10 Satz 1 DSGVO.

Eine Verpflichtung der zuständigen staatlichen Stelle (hier: der Lettischen Direktion für Verkehrssicherheit), Daten über Strafpunkte, die gegen Fahrzeuglenker wegen Verkehrsdelikten verhängt wurden, der Öffentlichkeit (zB in einem Online-Register) frei zugänglich zu machen, ohne dafür zu sorgen, für die Einsichtnahme ein besonderes Interesse am Erhalt dieser Daten nachzuweisen, ist nach Art 10 Satz 2 DSGVO nicht gerechtfertigt.

Die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch das Führen eines Registers der Straßenverkehrsdelikte unter behördlicher Aufsicht stellt eine Aufgabe dar, die im anerkennenswerten öffentlichen Interesse liegt.

Redaktionelle Leitsätze

  • Wagner, Jessica
  • Begriff der ‚personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten‘ – Offenlegung zum Zweck der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
  • Verkehrsstrafpunkteregister, lettisches
  • zeitliche Wirkungen einer Vorabentscheidung
  • Art 267 AEUV
  • Vorrangs des Unionsrechts
  • Zugang der Öffentlichkeit zu personenbezogenen Daten über Strafpunkte für Verkehrsverstöße
  • Art 5 Abs 1 DSGVO
  • Rechtssicherheit
  • ZIIR 2021, 424
  • EuGH, 22.06.2021, C-439/19, Latvijas Republikas Saeima (Verkehrsstrafpunkte)
  • Art 10 DSGVO
  • Informationsfreiheit
  • Medienrecht
  • Art 6 Abs 1 lit e DSGVO

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice