EuGH: Lagerung von Waren als Urheberrechtsverletzung
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 7
- Judikatur, 3620 Wörter
- Seiten 203 -208
- https://doi.org/10.33196/ziir201902020301
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Gemäß Art 4 Abs 1 RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL) kann die Lagerung von Waren durch einen Händler, die mit einem im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der Lagerung urheberrechtlich geschützten Motiv versehen sind, eine Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts darstellen.
Voraussetzung für einen rechtswidrigen Urheberrechtseingriff bildet, dass dieser Händler in einem Ladenlokal ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Waren, die mit den gelagerten Waren identisch sind, zum Verkauf anbietet und die gelagerten Waren tatsächlich zum Verkauf im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bestimmt sind, in dem dieses Motiv urheberrechtlich geschützt ist.
Die Entfernung zwischen Lager- und Verkaufsort kann für die Feststellung, ob die gelagerten Waren zum Verkauf im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats bestimmt sind, für sich allein nicht ausschlaggebend sein.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- ZIIR 2019, 203
- Verbreitung, urheberrechtliche
- Verkauf
- Raubkopien
- Verwertungsrecht, Eingriff strafbarer
- Medienrecht
- Vorbereitungshandlung
- Lagerung zu kommerziellen Zwecken
- EuGH, 19.12.2018, C-572/17, Syed
- Warenlager
- Art 4 Abs 1 RL 29/2001 (InfoSoc-RL)
- Verkaufsort, entfernter
- Urheberstrafrecht
- Waren mit urheberrechtlich geschütztem Motiv
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