EuGH: Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Art. 88 Abs. 1 und 2 EG – Durch die Republik Polen gewährte Beihilfe für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen – Befugnisse des Rates der Europäischen Union – Bestehende Beihil...
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BRZBand 6
- Inhalt:
- Entscheidung
- Umfang:
- 8791 Wörter, Seiten 97-109
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Die Klage wird abgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
Die Republik Litauen, Ungarn und die Republik Polen tragen ihre eigenen Kosten.
- Wiemer, Dirk T.
- BRZ 2014, 97
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- EuGH, 04.12.2013, Rs C-117/10, Europäische Kommission ./. Rat der Europäischen Union, Republik Litauen, Ungarn, Republik Polen