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EuGH: Öffentliche Einsicht in das WiERe nicht mehr möglich!

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZSSBand 4
Inhalt:
Finanzstrafrecht
Umfang:
2410 Wörter, Seiten 218-221

9,80 €

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Infolge der Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL wurde in Österreich am 10.1.2020 die öffentliche Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Register eingeführt. Seither sind bestimmte Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer gegen Entrichtung eines Nutzungsentgelts öffentlich einsehbar gewesen. Mit EuGH-Urteil vom 22.11.2022, C-37/20 und C-601/20, wurde nunmehr die Grundlage für die öffentliche Einsicht aufgrund von nicht gerechtfertigten Eingriffen in von der GRC gewährte Rechte aufgehoben. Aufgrund des Anwendungsvorrangs der GRC ist dementsprechend (derzeit) die öffentliche Einsicht in das Wirtschaftliche Eigentümer Register nicht möglich.

  • Grünsteidl, Madeleine
  • Maurer, Lukas
  • § 10a WiEReG
  • Geldwäsche
  • § 9 WiEReG
  • ZSS 2022, 218
  • öffentliche Einsicht
  • § 12 WiEReG
  • § 10 WiEReG
  • WiEReG
  • EuGH 22.11.2022 Rs C-37/20 und Rs C-601/20

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