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EuGH: Offensichtliche Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit kann Versagung der Vollstreckbarerklärung in anderem EU-Mitgliedstaat zur Folge haben

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 13
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
6817 Wörter, Seiten 107-117

20,00 €

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Das in Art 34 Abs 1 EuGVÜ (und inhaltsgleich in Art 45 Abs 1 lit a EuGVVO 2012) enthaltene Vollstreckungshindernis des Widerspruchs gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) ist grundrechtskonform so auszulegen, dass die Vollstreckung eines Urteils, das eine Zeitung und einen ihrer Journalisten zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer Rufschädigung verurteilt, abzulehnen ist, wenn diese Vollstreckung eine offensichtliche Verletzung der in Art 11 GRC verankerten Pressefreiheit im Vollstreckungsmitgliedstaat darstellt.

Redaktioneller Leitsatz

  • Thiele, Clemens
  • Vollstreckungshindernis
  • Schadenersatzzahlungen, horrende
  • Art 34 Abs 1, 66 VO (EG) Nr 44/2001
  • Art 45 Abs 1 lit a VO (EU) 1215/2012
  • EuGH, 04.10.2024, C-633/22, Real Madrid Club de Fútbol
  • ZIIR 2025, 107
  • Art 11 GRC
  • Medienfreiheit
  • Rufschädigung
  • ordre public
  • Pressefreiheit
  • Medienrecht

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