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Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 7
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
5461 Wörter, Seiten 496-503

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Artikel EuGH: Pressefreiheit in den Warenkorb legen

Art 2 Buchst a und Art 3 Abs 1 der Info-Richtlinie sind dahin auszulegen, dass sie Maßnahmen zur vollständigen Harmonisierung des materiellen Gehalts der in ihnen enthaltenen Rechte darstellen. Art 5 Abs 3 Buchst c Fall 2 und Buchst d dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass er keine Maßnahme zur vollständigen Harmonisierung der Reichweite der in ihm aufgeführten Ausnahmen oder Beschränkungen darstellt.

Die Informationsfreiheit und die Pressefreiheit nach Art 11 GRC Charta können außerhalb der in Art 5 Abs 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen keine Abweichung von den ausschließlichen Rechten des Urhebers zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wiedergabe aus Art 2 Buchst a bzw Art 3 Abs 1 dieser Richtlinie rechtfertigen.

Das nationale Gericht muss sich im Rahmen der Abwägung, die es zwischen den ausschließlichen Rechten des Urhebers aus Art 2 Buchst a und Art 3 Abs 1 der Info-Richtlinie auf der einen Seite und den Rechten der Nutzer von Schutzgegenständen aus den Ausnahmebestimmungen in Art 5 Abs 3 Buchst c Fall 2 und Buchst d dieser Richtlinie auf der anderen Seite anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls vorzunehmen hat, auf eine Auslegung dieser Bestimmungen stützen, die unter Achtung ihres Wortlauts und unter Wahrung ihrer praktischen Wirksamkeit mit den durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Grundrechten voll und ganz im Einklang steht.

Amtliche Leitsätze

  • EuGH, 29.07.2019, C-469/17, Afghanistan Papiere
  • Art 11 GRC
  • Richtlinie 2001/29/EG
  • Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Reichweite
  • Informationsfreiheit Vorlage zur Vorabentscheidung
  • Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
  • ZIIR 2019, 496
  • Art 5 Abs 2 Info-RL
  • Pressefreiheit
  • Öffentliche Wiedergabe
  • Medienrecht
  • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Ausnahmen und Beschränkungen
  • Art 3 Abs 1 Info-RL
  • Art 2 Buchst a Info-RL
  • Vervielfältigungsrecht
  • Art 5 Abs 3 Info-RL
  • Informationsgesellschaft

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