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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 4, Dezember 2021, Band 13

Wiemer, Dirk T.

EuGH: Rechtsmittel – Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Öffentliche Finanzierung der festen Querung über den Fehmarnbelt für den Schienen- und Straßenverkehr – Einzelbeihilfen – Angemeldete Beihilfen, die für mit dem Bi...

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Die Rechtsmittel und die Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.

Die Scandlines Danmark ApS und die Scandlines Deutschland GmbH sowie die Stena Line Scandinavia AB tragen neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission durch die Rechtsmittel entstandenen Kosten.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten, soweit diese durch die Anschlussrechtsmittel entstanden sind.

Das Königreich Dänemark, der Föreningen Svensk Sjöfart und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e. V. tragen ihre eigenen Kosten.

Die Rederi Nordö-Link AB, die Trelleborg Hamn AB und der Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e. V. tragen ihre eigenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Art 56 Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
  • Verwirklichung eines wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse
  • BRZ 2021, 228
  • Staatliche Beihilfen
  • Rechtsmittel
  • EuGH, 06.10.2021, Rs C-174/19 PRs C-175/19 P, Scandlines Danmark ApS ua gegen Europäische Kommission
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • Art 107 Abs 1 AEUV
  • Monopol
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV
  • Verfälschung des Wettbewerbs und Beeinträchtigung des Handels