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Zeitschrift für Beihilfenrecht
EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Beihilfen zugunsten des Nürburgring-Komplexes (Deutschland) – Beschluss, mit dem die Beihilfen für teilweise mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden – Veräußerung der Vermögens...
- Originalsprache: Deutsch
- BRZ Band 13
- Judikatur, 10589 Wörter
- Seiten 164-179
- https://doi.org/10.33196/brz202103016401
30,00 €
inkl MwStDas Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juni 2019, Ja zum Nürburgring/Kommission (T-373/15, EU:T:2019:432), wird aufgehoben, soweit das Gericht der Europäischen Union darin den Antrag auf Nichtigerklärung von Art 1 letzter Gedankenstrich des Beschlusses (EU) 2016/151 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings zurückgewiesen hat.
Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
Art 1 letzter Gedankenstrich des Beschlusses (EU) 2016/151 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe Deutschlands SA.31550 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten des Nürburgrings wird für nichtig erklärt.
Der Ja zum Nürburgring e. V. und die Europäische Kommission tragen ihre eigenen Kosten.
- Egger, Alexander
- Adressat einer Rückforderung
- individuelle Betroffenheit
- EuGH, 02.09.2021, Rs C-647/19 P, Ja zum Nürburgring e. V. / Kommission
- § 61 Satzung des Gerichtshofs
- Art 53 Satzung des Gerichtshofs
- Art 263 Abs 4 AEUV
- Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens
- BRZ 2021, 164
- Rechtsmittel
- Bietverfahren
- Art 168 Abs 1 Verfahrensordnung des Gerichtshofs
- § 56 Satzung des Gerichtshofs
- Art 108 Abs 2 AEUV
- Verfälschung von Beweisen
- Verordnung (EG) Nr 659/1999
- Veräußerung der Vermögenswerte der Beihilfeempfänger
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- Art 36 Satzung des Gerichtshofs
- Art 169 Abs 2 Verfahrensordnung des Gerichtshofs
- Beihilfen zugunsten von Rennstrecken
- Verletzung der Verfahrensrechte der Beteiligten