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Zeitschrift für Beihilfenrecht

Heft 3, September 2019, Band 11

Wiemer, Dirk T.

EuGH: Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Regionale Investitionsbeihilfen – Beihilfe zugunsten eines großen Investitionsvorhabens – Mit dem Binnenmarkt teilweise unvereinbare Beihilfe – Art 107 Abs 3 AEUV – Notwendigkeit der...

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Das Hauptrechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.

Die Bayerische Motoren Werke AG trägt im Zusammenhang mit dem Hauptrechtsmittel neben ihren eigenen Kosten die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten.

Der Freistaat Sachsen trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Hauptrechtsmittel.

Die Europäische Kommission trägt im Zusammenhang mit dem Anschlussrechtsmittel neben ihren eigenen Kosten die der Bayerischen Motoren Werke AG und dem Freistaat Sachsen entstandenen Kosten.

  • Wiemer, Dirk T.
  • Art 107 AEUV
  • EuGH, 29.07.2019, Rs C-654/17 P, Bayerische Motoren Werke AG gegen Europäische Kommission
  • Reichweite der Gruppenfreistellung
  • Verordnung (EG) Nr 800/2008
  • Regionale Investitionsbeihilfen,Verordnung (EG) Nr 800/2008
  • BRZ 2019, 129
  • Verordnung (EG) Nr 659/1999
  • Besonderes Verwaltungsrecht
  • die den Schwellenwert für eine Einzelanmeldung überschreitet
  • Beihilfe
  • Vergaberecht
  • Art 108 AEUV