


EuGH: Schutz von Computerprogrammen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 13
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 5223 Wörter, Seiten 85-93
20,00 €
inkl MwSt




-
Art 1 Abs 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen umfasst nicht den Inhalt von variablen Daten, die ein geschütztes Computerprogramm im Arbeitsspeicher eines Computers angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet, soweit dieser Inhalt nicht die Vervielfältigung oder spätere Entstehung eines solchen Programms ermöglicht.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- Objektcode
- Arbeitsspeicher
- Computer
- Art 1 Computerprogramm-RL
- EuGH, 17.10.2024, C-159/23, Sony Computer Entertainment Group
- ZIIR 2025, 85
- Quellcode
- Programm
- Computerprogramm
- Medienrecht
- § 69a dUrhG
- § 69c dUrhG
Art 1 Abs 1 bis 3 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen umfasst nicht den Inhalt von variablen Daten, die ein geschütztes Computerprogramm im Arbeitsspeicher eines Computers angelegt hat und im Ablauf des Programms verwendet, soweit dieser Inhalt nicht die Vervielfältigung oder spätere Entstehung eines solchen Programms ermöglicht.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Objektcode
- Arbeitsspeicher
- Computer
- Art 1 Computerprogramm-RL
- EuGH, 17.10.2024, C-159/23, Sony Computer Entertainment Group
- ZIIR 2025, 85
- Quellcode
- Programm
- Computerprogramm
- Medienrecht
- § 69a dUrhG
- § 69c dUrhG