


EuGH: Umtausch von virtueller Währung ohne Umsatzsteuer
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 4293 Wörter, Seiten 56-62
20,00 €
inkl MwSt




-
Die Umsätze, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen, stellen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen iSd Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL 2006/112/EG) dar, weil sie gegen Bezahlung eines Betrages ausgeführt werden, der sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis der Währung ergibt.
Derartige Dienstleistungen sind aber nach Art 135 Abs 1 MwSt-RL von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze, da es sich um Umsätze mit „Devisen, Banknoten und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind“, handelt.
Redaktionelle Leitsätze
-
- Thiele, Clemens
-
- Bitcoin Exchange Service
- 135 Abs 1 lit d, lit e und lit f EGRL 112/2006
- ZIIR 2016, 56
- § 6 Abs 1 Z 8 lit c UStG
- Peer-to-Peer-Kryptowährung
- § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG
- Dienstleistung
- Steuerrecht
- EuGH, 22.10.2015, C-264/14, Hedqvist
- Bitcoins
- Geld, elektronisches
- Steuerbefreiung
- Umsatzsteuerbefreiung, unechte
- Geldforderungen, Umsatz
- Medienrecht
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Tausch
- Umsatzsteuerpflicht
- Art 2 Abs 1 Buchst c
- Devisengeschäft
- Cyberwährung
- Währung, virtuelle
Die Umsätze, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen, stellen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen iSd Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL 2006/112/EG) dar, weil sie gegen Bezahlung eines Betrages ausgeführt werden, der sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis der Währung ergibt.
Derartige Dienstleistungen sind aber nach Art 135 Abs 1 MwSt-RL von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze, da es sich um Umsätze mit „Devisen, Banknoten und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind“, handelt.
Redaktionelle Leitsätze
- Thiele, Clemens
- Bitcoin Exchange Service
- 135 Abs 1 lit d, lit e und lit f EGRL 112/2006
- ZIIR 2016, 56
- § 6 Abs 1 Z 8 lit c UStG
- Peer-to-Peer-Kryptowährung
- § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG
- Dienstleistung
- Steuerrecht
- EuGH, 22.10.2015, C-264/14, Hedqvist
- Bitcoins
- Geld, elektronisches
- Steuerbefreiung
- Umsatzsteuerbefreiung, unechte
- Geldforderungen, Umsatz
- Medienrecht
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Tausch
- Umsatzsteuerpflicht
- Art 2 Abs 1 Buchst c
- Devisengeschäft
- Cyberwährung
- Währung, virtuelle