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Thiele, Clemens

EuGH: Umtausch von virtueller Währung ohne Umsatzsteuer

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Die Umsätze, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen, stellen gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen iSd Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL 2006/112/EG) dar, weil sie gegen Bezahlung eines Betrages ausgeführt werden, der sich aus der Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis der Währung ergibt.

Derartige Dienstleistungen sind aber nach Art 135 Abs 1 MwSt-RL von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze, da es sich um Umsätze mit „Devisen, Banknoten und Münzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind“, handelt.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Bitcoin Exchange Service
  • 135 Abs 1 lit d, lit e und lit f EGRL 112/2006
  • ZIIR 2016, 56
  • § 6 Abs 1 Z 8 lit c UStG
  • Peer-to-Peer-Kryptowährung
  • § 6 Abs 1 Z 8 lit b UStG
  • Dienstleistung
  • Steuerrecht
  • EuGH, 22.10.2015, C-264/14, Hedqvist
  • Bitcoins
  • Geld, elektronisches
  • Steuerbefreiung
  • Umsatzsteuerbefreiung, unechte
  • Geldforderungen, Umsatz
  • Medienrecht
  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Tausch
  • Umsatzsteuerpflicht
  • Art 2 Abs 1 Buchst c
  • Devisengeschäft
  • Cyberwährung
  • Währung, virtuelle

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