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EuGH: Unmittelbare Wirkung des unionsrechtlich vorgegebenen gerechten Ausgleichs für Privatkopien

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZIIRBand 13
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
6117 Wörter, Seiten 221-230

20,00 €

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Ein Mitgliedstaat kann sich nicht darauf berufen, dass eine nationale Regelung zum gerechten Ausgleich für Privatkopien nicht direkt aus dem Unionsrecht abgeleitet werden kann, wenn die zuständige Verwertungsgesellschaft mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über das private Rechtsverhältnis hinausgehen.

Fehlt eine ausreichende Umsetzung von Art 5 Abs 2 lit a und b InfoSoc-RL ins nationale Recht, können sich Einzelpersonen vor nationalen Gerichten unmittelbar darauf berufen, um rechtswidrige Vergütungen zu vermeiden.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Verwertungsgesellschaft, Einordnung der
  • Reprobel
  • Organisation, staatsträgerähnliche
  • Wirkung, unmittelbare
  • Art 5 Abs 2 lit und b RL 2001/29/EG
  • RL (EU) 2014/26
  • § 42b Abs 2 UrhG
  • § 57a UrhG
  • § 33 Abs 2 VerwGesG
  • EuGH, 14.11.2024, C-230/23, Reprobel
  • ZIIR 2025, 221
  • Richtlinienumsetzung
  • Urheberrecht
  • Unionsrechtswidrigkeit
  • Medienrecht
  • Privatkopievergütung
  • Reprografievergütung

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