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Exekution auf Superädifikate

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
512 Wörter, Seiten 222-222

20,00 €

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Im Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Superädifikats, das nach allgemeinen Regeln ein unselbstständiger Bestandteil wäre (Einfamilienhaus), ist § 258 EO (Pfandvorrechtsklage) nicht anwendbar.

Die Exekution auf solche Superädifikate ist seit der EO-Novelle 2000 ausdrücklich den Bestimmungen über die Exekution auf unbewegliches Vermögen unterstellt.

Die Pfandvorrechtsklage gemäß § 258 Abs 1 EO gilt nur für Exekutionsverfahren auf bewegliches Vermögen.

  • BBL-Slg 2018/213
  • Exekution auf Superädifikate
  • § 258 EO
  • Baurecht
  • OGH, 27.06.2018, 3 Ob 36/18t
  • § 133 EO

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