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Exekutionsbewilligung bei Zuspruch eines Zinssatzes von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 1643 Wörter
- Seiten 450-451
- https://doi.org/10.33196/jbl201507045001
30,00 €
inkl MwStEin Titel über Kapital samt Zinsen in Höhe von 8 % „über dem jeweiligen Basiszinssatz“ bezieht sich darauf, dass Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geschuldet werden und nicht Zinsen in Höhe des um 8 % erhöhten Basiszinssatzes. Ist der Exekutionstitel so auszulegen, dass damit ein Zinssatz von bestimmten Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen wurde, ergibt sich auch die Anwendbarkeit des § 8a EO, wonach die Exekution bezüglich der Zinsen auch dann zu bewilligen ist, wenn der Zinssatz in einer bestimmten Zahl von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgedrückt wird.
Bei der Entscheidung über einen Aufschiebungsantrag kommt es nicht darauf an, ob die Klage „aussichtsreich“ ist, sondern darauf, ob sie „offenbar aussichtslos“ ist. Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer den Aufschiebungsgrund bildenden Klage kommt es nur auf Rechtsfragen und damit auf die Schlüssigkeit der Klage bzw des Antrags an.
- § 42 EO
- LG Wiener Neustadt, 25.11.2014, 17 R 123/14f
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 18.02.2015, 3 Ob 10/15i3 Ob 12/15h
- Allgemeines Privatrecht
- BG Mödling, 20.02.2014, 10 E 1050/14m, [idF des Berichtigungsbeschlusses vom 26.02.2014]
- Zivilverfahrensrecht
- LG Wiener Neustadt, 30.10.2014, 17 R 114/14g
- § 8a EO
- Arbeitsrecht
- JBL 2015, 450
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