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Exekutionsführung auf Nutzungsrechte nach dem WGG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 532 Wörter
- Seiten 143-143
- https://doi.org/10.33196/wobl201904014301
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inkl MwStNutzungsrechte des Verpflichteten nach dem WGG unterliegen ebenso wie andere Bestandrechte der Exekution nach den §§ 331 ff EO. Allerdings ist die Exekutionsbeschränkung des § 20 WGG iVm § 42 Abs 4 MRG zu beachten, wonach Mietrechte über Wohnungen gegenüber jedem Gläubiger der Exekution insoweit entzogen sind, als sie für den Mieter und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen unentbehrliche Wohnräume betreffen. Diese Exekutionsbeschränkung ist vom Verpflichteten während des Verwertungsverfahrens, spätestens jedoch im Exekutionsverfahren einzuwenden.
- § 331 EO
- § 20 WGG
- § 42 Abs 4 MRG
- § 333 EO
- § 332 EO
- OGH, 10.04.2018, 5 Ob 54/18d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- § 17 WGG
- WOBL-Slg 2019/46
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 238/17x
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