


Exekutionsführung eines Insolvenzgläubigers in insolvenzfreies Vermögen während der Anhängigkeit des Insolvenzverfahrens?
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 65
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 870 Wörter, Seiten 585-586
20,00 €
inkl MwSt




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§ 7 EO; §§ 60, 61, 108, 119 IO. Die Frage, ob ein Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis im konkreten Fall einen tauglichen Exekutionstitel bildet, hat das Exekutionsgericht eigenständig zu lösen.
Aufgrund einer Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis kann ein Insolvenzgläubiger in das dem Schuldner zur freien Verfügung verbleibende Vermögen erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Exekution führen. Vorher unterliegt das überlassene Vermögen dem Zugriff der Gläubiger durch Einzelvollstreckung nur soweit, als sich das mit dem Ziel der Überlassung vereinbaren lässt, wie etwa bei der Geltendmachung von gesetzlichen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung.
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- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
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- OGH, 10.05.2017, 3 Ob 60/17w
- oeba-Slg 2017/2373
§ 7 EO; §§ 60, 61, 108, 119 IO. Die Frage, ob ein Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis im konkreten Fall einen tauglichen Exekutionstitel bildet, hat das Exekutionsgericht eigenständig zu lösen.
Aufgrund einer Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis kann ein Insolvenzgläubiger in das dem Schuldner zur freien Verfügung verbleibende Vermögen erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Exekution führen. Vorher unterliegt das überlassene Vermögen dem Zugriff der Gläubiger durch Einzelvollstreckung nur soweit, als sich das mit dem Ziel der Überlassung vereinbaren lässt, wie etwa bei der Geltendmachung von gesetzlichen Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 10.05.2017, 3 Ob 60/17w
- oeba-Slg 2017/2373