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Fälligkeit eines Jubiläumsgeldes

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Jubiläumsgelder sind Teil des laufenden Entgelts iSd § 3a Abs 1 IESG. Bei der Berechnung der erforderlichen Betriebszugehörigkeit kommt es auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnis an. Zeiten, für die ein Arbeitnehmer Kündigungsentschädigungen von seinem Arbeitgeber erhalten hat, sind für die Entstehung des Anspruches deshalb nicht zu berücksichtigen.

Die Fälligkeitsregelung im Pkt XV.4. KollV Metallindustrie/Arbeiter gilt auch für Ansprüche auf Jubiläumsgeld.

  • Pkt XV.4, Pkt XVIIIa KollV Metallindustrie/Arbeiter
  • OGH, 26.06.2024, 8 ObS 2/24p
  • OLG Graz, 22.02.2024, 6 Rs 1/24h-12.2
  • LG Leoben, 10.11.2023, 25 Cgs 164/23d-7
  • WBl-Slg 2024/162
  • § 3a Abs 1 IESG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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