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Fälschung der Ergebnisse von ÖH-Wahlen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 1302 Wörter
- Seiten 408-409
- https://doi.org/10.33196/jbl201606040801
30,00 €
inkl MwStDie Fälschung des Ergebnisses einer Wahl durch Mitglieder der Wahlkommission bei ÖH-Wahlen kann den Tatbestand des § 302 Abs 1 StGB erfüllen, ohne dass es auf die (zusätzliche) Strafbarkeit nach § 266 Abs 2 StGB ankommt. Dem (besonderen) Unwertgehalt einer im Zusammenhang mit Wahlen begangenen Verletzung der Amtspflicht trägt die Strafbarkeit nach dem 22. Abschnitt Rechnung.
- JBL 2016, 408
- Öffentliches Recht
- StA Wien, 502 St 11/14w
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 266 Abs 2 StGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 302 StGB
- OGH, 07.03.2016, 17 Os 33/15d
- Arbeitsrecht
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