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Fälschung elektronischer Quarantäne-Bescheide als Datenfälschung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 144
- Rechtsprechung, 2257 Wörter
- Seiten 189-191
- https://doi.org/10.33196/jbl202203018901
30,00 €
inkl MwStEin als PDF-Dokument elektronisch zugestellter Bescheid einer BH erfüllt mangels schriftlicher Verkörperung den Urkundenbegriff des § 74 Abs 1 Z 7 StGB nicht. Eine Verfälschung dieses PDF-Dokuments durch Veränderung darin angegebener Daten ist nicht dem Tatbestand des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs 1, § 224 StGB, sondern jenem des Vergehens der Datenfälschung nach § 225a StGB zu unterstellen.
Die Verfälschung eines Quarantäne-Bescheides betreffend eine an SARS-CoV-2 (Corona Virus) erkrankte Person mit dem Ziel anderen Personen, die noch nicht geimpft oder nach einer SARS-CoV-2-Erkrankung genesen waren, die Durchführung eines COVID-19-Tests zu ersparen, um am sozialen Leben wieder uneingeschränkt teilnehmen zu können, lässt aus generalpräventiven Gründen ein diversionelles Vorgehen nicht zu.
- Reindl-Krauskopf, Susanne
- § 198 Abs 1 StPO
- § 225a StGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- OLG Linz, 28.12.2021, 9 Bs 331/21x
- Europa- und Völkerrecht
- LG Salzburg, 23.11.2021, 38 Hv 91/21y
- § 223 Abs 1 StGB
- Allgemeines Privatrecht
- § 224 StGB
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2022, 189
- Arbeitsrecht