


Fake News und der Ruf nach dem Strafrecht
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JURIDIKUMBand 2017
- Inhalt:
- merk.würdig
- Umfang:
- 1612 Wörter, Seiten 157-160
10,00 €
inkl MwSt




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Die Verbreitung falscher Tatsachen über das Internet ist nicht mehr nur Verschwörungstheoretiker/innen oder Illusionist/innen vorbehalten. Längst greifen auch offizielle Stellen zu sog Fake News und haben damit die Medienlandschaft verändert. Da ihnen ein zumindest fragwürdiger Einfluss auf die Gesellschaft nicht abgesprochen werden kann, stellt sich die Frage nach der passenden Reaktion des Gesetzgebers. Der folgende Beitrag soll die Problematik des Phänomens Fake News aufzeigen und der Frage nach der Reaktion des Strafrechts darauf nachgehen.
-
- Oberlaber, Johannes
-
- Internet
- Sozialadäquanz
- Medien
- Meinungsfreiheit
- Art 10 EMRK
- Tatsachen
- Wahlalter
- öffentliche Ordnung
- Art 13 StGG
- JURIDIKUM 2017, 157
- Art 26 B-VG
- Fake News
- Gerücht
- Rechtsphilosophie und Politik
- § 276 StGB
Die Verbreitung falscher Tatsachen über das Internet ist nicht mehr nur Verschwörungstheoretiker/innen oder Illusionist/innen vorbehalten. Längst greifen auch offizielle Stellen zu sog Fake News und haben damit die Medienlandschaft verändert. Da ihnen ein zumindest fragwürdiger Einfluss auf die Gesellschaft nicht abgesprochen werden kann, stellt sich die Frage nach der passenden Reaktion des Gesetzgebers. Der folgende Beitrag soll die Problematik des Phänomens Fake News aufzeigen und der Frage nach der Reaktion des Strafrechts darauf nachgehen.
- Oberlaber, Johannes
- Internet
- Sozialadäquanz
- Medien
- Meinungsfreiheit
- Art 10 EMRK
- Tatsachen
- Wahlalter
- öffentliche Ordnung
- Art 13 StGG
- JURIDIKUM 2017, 157
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- Rechtsphilosophie und Politik
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