


Familienbonus Plus des Unterhaltsverpflichteten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 19
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1179 Wörter, Seiten 56-58
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Es ergibt sich aus § 33 Abs 2 EStG 1988 eindeutig, dass es sich beim Familienbonus Plus um einen Absetzbetrag handelt, welcher von dem sich nach § 33 Abs 1 EStG 1988 ergebenden Betrag (also der „Einkommensteuer“, die auf das gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 zu versteuernde Einkommen entfällt) abzuziehen ist.
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- Hilber, Klaus
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- BFG, 28.01.2021, RV/1100399/2020
- § 124b Z 336 EStG
- Steuerrecht
- AFS 2021, 56
- § 33 Abs 2 EStG
- § 33 Abs 3a EStG
Es ergibt sich aus § 33 Abs 2 EStG 1988 eindeutig, dass es sich beim Familienbonus Plus um einen Absetzbetrag handelt, welcher von dem sich nach § 33 Abs 1 EStG 1988 ergebenden Betrag (also der „Einkommensteuer“, die auf das gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 zu versteuernde Einkommen entfällt) abzuziehen ist.
- Hilber, Klaus
- BFG, 28.01.2021, RV/1100399/2020
- § 124b Z 336 EStG
- Steuerrecht
- AFS 2021, 56
- § 33 Abs 2 EStG
- § 33 Abs 3a EStG