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Familienbonus Plus des Unterhaltsverpflichteten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 19
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1179 Wörter, Seiten 56-58

9,80 €

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Es ergibt sich aus § 33 Abs 2 EStG 1988 eindeutig, dass es sich beim Familienbonus Plus um einen Absetzbetrag handelt, welcher von dem sich nach § 33 Abs 1 EStG 1988 ergebenden Betrag (also der „Einkommensteuer“, die auf das gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 zu versteuernde Einkommen entfällt) abzuziehen ist.

  • Hilber, Klaus
  • BFG, 28.01.2021, RV/1100399/2020
  • § 124b Z 336 EStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2021, 56
  • § 33 Abs 2 EStG
  • § 33 Abs 3a EStG

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