Familienbonus Plus und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 142
- Rechtsprechung, 4427 Wörter
- Seiten 168 -173
- https://doi.org/10.33196/jbl202003016801
30,00 €
inkl MwSt
Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom Obersten Gerichtshof entwickelten Formel (Unterhaltsanspruch = Prozentunterhalt – [Prozentunterhalt x Grenzsteuersatz {als ganze Zahl} x 0,004] + Unterhaltsabsetzbetrag) ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird. Allenfalls aufgrund des Familienbonus Plus im Weg der „Negativsteuer“ anzurechnende andere Absetzbeträge sind hingegen erst im darauffolgenden Jahr als steuermindernd zu berücksichtigen. Auf den Bezug des halben Familienbonus Plus ist der Geldunterhaltspflichtige grundsätzlich anzuspannen; es steht ihm frei zu behaupten und zu beweisen, dass ihm der sofortige Bezug des Familienbonus Plus aus bestimmten Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Den Antrag auf den vollen Familienbonus Plus hat der Unterhaltspflichtige dann zu stellen, wenn er weiß oder wissen muss, dass der Familienbeihilfeberechtige keinen Anspruch auf Familienbonus Plus hat.
- BG Haag, 21.02.2019, 307 Pu 299/18f
- § 231 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- JBL 2020, 168
- OGH, 31.07.2019, 5 Ob 92/19v
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- § 33 Abs 3a EStG
- Arbeitsrecht
- LG St. Pölten, 03.04.2019, 23 R 108/19h
Weitere Artikel aus diesem Heft