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Familienrechtliches Wohnverhältnis: Abgrenzung zum Prekarium

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Lassen konkrete Umstände auf ein aus dem natürlichen Zusammengehörigkeitsgefühl unter Familienangehörigen entstandenes Wohnverhältnis schließen, so ist es – anders als im Fall eines Prekariums zwischen nicht miteinander verwandten Personen – Sache des Benützers der Wohnung, konkrete Umstände darzulegen und zu beweisen, die einen unzweifelhaften Schluss auf das Vorliegen eines Rechtstitels zur Wohnungsbenützung zulassen.

  • LG Klagenfurt, 2 R 156/19x
  • § 974 ABGB
  • OGH, 08.04.2020, 3 Ob 32/20g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2021/122

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