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Hausmann, Eva Maria

Fehlende Gewerbeberechtigung führt nicht zu Gesetzwidrigkeit des Bestellungsbeschlusses des Verwalters

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Das Fehlen einer allenfalls erforderlichen Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Immobilienverwalter (§ 94 Z 35 GewO 1994) ist kein Verstoß gegen zwingende Vorschriften des WEG über die Verwaltung iSd § 24 Abs 6 WEG.

Es sind keine teleologischen Gründe ersichtlich, die es rechtfertigen, die Eigentümergemeinschaft, die selbst diesen Normen nicht unterworfen ist, zur Berücksichtigung der gewerberechtlichen Vorgaben zu verpflichten, indem man die Zulässigkeit der Bestellung einer Person zum Verwalter und/oder die Aufrechterhaltung der Bestellung an deren Erfüllung knüpft.

  • Hausmann, Eva Maria
  • § 94 Z 35 GewO
  • § 15 Abs 1 Z 5 WEG
  • § 18 Abs 1 Z 3 WEG
  • § 19 Satz 1 WEG 2002
  • OGH, 11.01.2024, 5 Ob 68/23w
  • LG Innsbruck, 2 R 89/22k
  • BG Telfs, 2 MSch 10/19g2 MSch 1/20k
  • WOBL-Slg 2024/111
  • § 373a Abs 4 GewO
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 24 Abs 6 WEG

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